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Papst Benedikt XVI. - Brief an die Bischöfe
Erklärung der Österr. Bischofskonferenz
Lateinische Gottesdienste in Wien
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Die Liturgiereform in der katholischen Kirche wird nicht in Frage gestellt und die Autorität des Zweiten Vatikanischen Konzils wird nicht angetastet. Dies hat Papst Benedikt XVI. in einem Brief an alle Bischöfe der katholischen Weltkirche unterstrichen, der heute gemeinsam mit seinem "Motu proprio" über die Möglichkeiten des Gebrauchs des Messbuchs von 1962 veröffentlicht wurde. "Selbstverständlich" bleibe das von Paul VI. 1970 veröffentlichte Messbuch (Missale) die "normale Form" (forma ordinaria) der Liturgie in der katholischen Kirche des lateinischen Ritus.
Auch die im Vorfeld der Veröffentlichung des "Motu proprio" geäußerte Befürchtung, eine erweiterte Möglichkeit zum Gebrauch des Missale von 1962 werde zu "Unruhen oder gar Spaltungen" in den Gemeinden führen, erscheine nicht "wirklich begründet", so Benedikt XVI. Realistisch betont der Papst: "Der Gebrauch des alten Missale setzt ein gewisses Maß an liturgischer Bildung und auch einen Zugang zur lateinischen Sprache voraus; das eine wie das andere ist nicht gerade häufig anzutreffen". Schon von diesen konkreten Voraussetzungen her sei es klar, dass das neue Messbuch von 1970 "nicht nur von der rechtlichen Normierung, sondern auch von der tatsächlichen Situation der gläubigen Gemeinden her" ganz von selbst die normale Form des römischen Ritus bleibt.
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Der Papst betont, dass es sich bei dem unter der Autorität von Johannes XXIII. veröffentlichten "alten" Messbuch von 1962 und dem von Paul VI. (und dann von Johannes Paul II.) herausgegebenen "neuen" Messbuch von 1970 nicht um zwei verschiedene "Riten" handelt. Vielmehr gehe es um einen "zweifachen Usus" (Gebrauch) "ein und desselben Ritus".
Benedikt XVI. hofft, dass die beiden Formen des "Usus des Ritus Romanus" einander "gegenseitig befruchten": Das alte Messbuch solle neue Heilige und einige der neuen Präfationen aufnehmen (das "Motu proprio" legt im übrigen ausdrücklich fest, dass an den drei "heiligen Tagen" der Karwoche - Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag/Ostersonntag - eine Zelebration nach dem Messbuch von 1962 nicht möglich ist). In der Feier der Messe nach dem Missale Pauls VI. wiederum könne stärker als bisher jene "Sakralität" erscheinen, die manche zum alten Usus hinzieht. In diesem Zusammenhang würdigt der Papst ausdrücklich den "spirituellen Reichtum und die theologische Tiefe" des Messbuchs Pauls VI.
In der Liturgiegeschichte gebe es "Wachstum und Fortschritt, aber keinen Bruch", so Benedikt XVI. Was früheren Generationen heilig war, bleibe auch weiterhin "heilig und groß", es könne nicht plötzlich rundum verboten sein. Andererseits dürften Priester, die den Gemeinschaften des alten Usus zugehören, "selbstverständlich" die Zelebration nach dem Messbuch Pauls VI. nicht ausschließen.
Als Motiv für sein "Motu proprio" nennt Benedikt XVI. die "innere Versöhnung" in der Kirche. Ausdrücklich erwähnt der Papst die Lefebvrianer, bei denen die Treue zum alten Missale zum "äußeren Kennzeichen" wurde, auch wenn "die Gründe für die sich hier anbahnende Spaltung freilich viel tiefer reichten". Aber auch viele Menschen, "die klar die Verbindlichkeit des Zweiten Vaticanums annahmen und treu zum Papst und zu den Bischöfen standen", hätten sich nach der ihnen vertrauten Gestalt der Liturgie gesehnt. In diesem Zusammenhang erinnert Benedikt XVI. daran, dass das neue Messbuch vielfach geradezu "als Ermächtigung oder gar Verpflichtung zur 'Kreativität' aufgefasst wurde", was oft zu kaum erträglichen Entstellungen der Liturgie geführt habe. Er habe diese Phase "in all ihren Erwartungen und Verwirrungen" miterlebt, so der Papst unter Bezugnahme auf seine Erfahrungen aus Deutschland.
Johannes Paul II. habe dann mit seinem "Motu proprio" unter dem Titel "Ecclesia Dei" vom 2. Juli 1988 eine Rahmennorm für den Gebrauch des Missale von 1962 erlassen, die keine Einzelbestimmungen enthielt, sondern an die Großmut der Bischöfe appellierte. An dieser Stelle artikuliert Benedikt XVI. seine Sicht, dass es sich bei den Anhängern des alten "Usus" nicht um eine aussterbende Generation handelt, sondern auch um junge Menschen, die die liturgische Form von 1962 wieder entdecken und sich von ihr angezogen fühlen. Daher sei ein Bedarf nach klarer rechtlicher Regelung entstanden, der 1988 noch nicht sichtbar gewesen sei.
Das neue "Motu proprio" schmälere aber in keiner Weise die "Autorität und Verantwortlichkeit der Bischöfe", so Benedikt XVI. Der Autorität des Bischofs werde nichts weggenommen, seine Aufgabe bleibe es, darüber zu wachen, "dass alles friedlich und sachlich geschieht". Drei Jahre nach dem Inkrafttreten des "Motu proprio" am 14. September sollen die Bischöfe dem Heiligen Stuhl über ihre Erfahrungen Bericht erstatten. Benedikt XVI. wörtlich: "Wenn dann wirklich ernsthafte Schwierigkeiten aufgetreten sein sollten, können Wege gesucht werden, um Abhilfe zu schaffen".






