Abtei Mehrerau will außergerichtlichen Vergleich
Verhandlungen über einen außergerichtlichen Vergleich in zwei gerichtsanhängigen Missbrauchsfällen hat die Abtei Wettingen-Mehrerau aufgenommen. Die Vorarlberger Zisterzienserabtei sei daran "sehr interessiert" und habe den beiden Klägern "einen namhaften Betrag angeboten", teilte Abt Anselm van der Linde am Dienstag in einer Aussendung mit. Ungeachtet dessen habe das Kloster gegen die beiden Zwischenurteile des Landesgerichts Feldkirch berufen. Dieser Schritt sei "trotz der laufenden Verhandlungen über eine außergerichtliche Einigung notwendig, um zu verhindern, dass die beiden Urteile rechtskräftig werden".
Die Vorgeschichte: In einem Zivilprozess Ende Jänner über zwei Missbrauchs-Fälle in den Jahren 1968 und 1982 hatte das Landesgericht die Frage verneint, ob die damaligen Übergriffe eines Mehrerauer Paters bereits verjährt sind. Laut den beiden betroffenen Männern, heute 58 und 46 Jahre alt, hat sie derselbe Priester mehrmals sexuell missbraucht und vergewaltigt. Ein vom Gericht eingeholtes psychologisches Gutachten besagte, der ältere der beiden Kläger habe sich erst 2010 an den Missbrauchsfall erinnert.
Die Zisterzienserabtei hatte daraufhin angekündigt, das Urteil in der vorgegebenen Einspruchsfrist "gründlich studieren" zu wollen und dann über die vom Anwalt des Klosters empfohlene Berufung zu entscheiden. Dem von den Klägern angestrebten außergerichtlichen Vergleich - sie fordern vom Stift Schmerzensgeld und Verdienstentgang - hatte Abt van der Linde noch im Dezember 2012 nicht zugestimmt: Man wolle zuvor auf die Entscheidung des Landesgerichtes hinsichtlich der Verjährung warten, hieß es damals. Dabei hatte der Abt auch auf die unabhängige Opferschutzkommission verwiesen: Sie würde Hilfe sowie finanzielle Unterstützung auch für jene Opfer ermöglichen, bei denen der Zeitpunkt des Missbrauchs schon länger als die für Entschädigungs-Zahlungen entscheidende Verjährungsfrist zurückliegt.
Die heute 58- bzw. 46-jährigen Männer fordern unabhängig voneinander Schmerzensgeld und Verdienstentgang in der Höhe von 200.000 bzw. 135.000 Euro. Zur Höhe der Summe, die den beiden Männern nun angeboten wurde, wollte sich Stiftssprecher Harald Schiffl auf APA-Anfrage nicht konkret äußern. Die Beträge würden jedoch "weit über dem, was Missbrauchsopfer über die Klasnic- oder die Landeskommissionen erhalten", liegen.
Quelle: Kathpress