Neues Islamgesetz auf Schiene
Das neue Islamgesetz für Österreich ist auf Schiene. Kultusminister Josef Ostermayer (SPÖ) und Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) haben am Donnerstag den neuen Gesetzesentwurf präsentiert, der nun in Begutachtung geht. Mit dem Gesetz werden aktuelle Rechte und Pflichten der Islamischen Religonsgesellschaften in Österreich neu geregelt und deren Verhältnis zum Staat auf moderne Beine gestellt. Die Novelle umfasst eine vollständige inhaltliche Neugestaltung, zumal das bisher geltende Islamgesetz aus dem Jahr 1912 stammt und damit längst überholt ist.
Das neue Islamgesetz sei laut Minister Kurz eine klare Botschaft, "dass es kein Widerspruch ist, zugleich ein gläubiger Muslim und ein stolzer Österreicher zu sein". Klar sei auch, so Ostermayer und Kurz unisono: Das staatliche Recht habe Vorrang vor dem religiösen Recht. Nachsatz von Kurz: "Für die Scharia ist kein Platz in Österreich."
Betroffen von dem neuen Gesetz als gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften sind die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) sowie die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI). Die Islamisch-schiitische Glaubensgemeinschaft (SCHIA) hat den Status einer staatlich eingetragenen Bekenntnisgemeinschaft.
Sebastian Kurz über das neue Islamgesetz
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Das neue Gesetz sieht u.a. vor, dass die internen Wahlen der Religionsgesellschaften transparent und nachvollziehbar sein müssen. Die Religionsgesellschaft muss das Kultusamt über derartige Vorgänge informieren. Bei strafrechtlicher Verurteilung von mehr als einem Jahr oder bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit müssen Funktionsträger von der Religionsgemeinschaft abberufen werden. Seelsorger in staatlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Militär oder Justizanstalten müssen eine akademische Ausbildung vorweisen und von der einer islamischen Religionsgemeinschaft die Erlaubnis haben.
Das neue Gesetz sieht auch eine in Österreich verortete Ausbildung in islamischer Theologie für hier tätige Imame vor. Islamische Friedhöfe sind weiters auf Dauer einzurichten. Islamische Feiertage sind religionsrechtlich zu schützen, freilich nicht arbeitsrechtlich.
Der laufende Betrieb einer Religionsgesellschaft muss künftig aus dem Inland finanziert werden. Eine einmalige Zuwendung aus dem Ausland wie etwa eine Erbschaft sei grundsätzlich nicht ausgeschlossen, erläuterte Kurz, die Verwaltung dieses Vermögens müsse dann aber im Inland erfolgen. Auch "lebende Subventionen" seien von der Regelung umfasst, also auch Imame. Derzeit gebe es rund 300 Imame in Österreich, etwa 65 davon sind Angestellte des türkischen Religionsamtes, so Kurz auf Nachfrage. Diese könnten laut Gesetz in Zukunft in dieser Form nicht mehr in Österreich tätig sein. Mit der Regelung solle "Einflussnahme aus dem Ausland" bestmöglich verhindert werden, so Kurz.
Die Religionsgesellschaften dürfen Nahrungsmittel nach ihren Glaubensregeln erzeugen lassen; bei der Verpflegung von Muslimen beim Bundesheer, in Haftanstalten oder öffentlichen Krankenhäusern ist auf diese Speiseregelungen Rücksicht zu nehmen. Schächten ist demnach erlaubt, die näheren Bestimmungen dazu finden sich im Tierschutzgesetz.
Das neue Gesetz verpflichtet die Religionsgesellschaften weiters dazu, ihre Glaubenslehre darzulegen. Weiters sind islamische Vereine, und davon gibt es in Österreich zahlreiche, deren Zweck in der Verbreitung der Religionslehre - wie es der IGGiÖ und der ALEVI zukommt - besteht, binnen sechs Monaten aufzulösen oder sie konzentrieren sich auf andere Vereinszwecke wie etwa soziale Aufgaben.
Der Entwurf für die Novelle des Islamgesetzes ist nun bis 7. November in Begutachtung. Laut Ostermayer soll das neue Gesetz mit Jahresbeginn 2015 in Kraft treten, wobei teilweise Übergangsbestimmungen vorgesehen sind.