Bei Steuerreform Familien berücksichtigen
Der Katholische Familienverband (KFÖ) fordert im Blick auf die anstehende Steuerreform, "Politik-Versprechen einzulösen und Familien zu berücksichtigen". Bei der Nationalratswahl 2013 sei die ÖVP mit der Forderung nach einem Kinderfreibetrag von 7.000 pro Familie angetreten, "daran ist sie jetzt zu messen", betonten KFÖ-Präsident Alfred Trendl und sein Kollege Josef Grubner aus Niederösterreich auf der Website der Diözese St. Pölten. Auch im Koalitionsübereinkommen von ÖVP und SPÖ stehe wörtlich: "Im Rahmen der Steuerreform sollen Familien besonders berücksichtigt werden." Doch die SPÖ habe das Steuerkonzept des ÖGB übernommen, in dem auf 15 Seiten das Wort Familie nicht einmal vorkomme, kritisieren die Familienverbandsvertreter.
Die Verhandlungen über eine Steuerreform befinden sich in der Zielgeraden. Den Entwurf haben die Koalitionspartner für 17. März angekündigt.
Der Katholische Familienverband hat die steuerliche Berücksichtigung der Sorgepflichten der Eltern im Steuerrecht immer wieder eingemahnt. "Wer für Kinder sorgt, muss mit seinem Einkommen für mehrere Menschen auskommen, daher darf die Steuer nicht schon davor zu viel vom Einkommen wegnehmen", das Existenzminimum der ganzen Familie solle steuerfrei gestellt sein, so der Standpunkt des Verbandes. Wer diese Meinung teilt, solle sie bei den Mitgliedern der Steuerreformkommission deponieren und auch in seinem Umfeld dazu auffordern. Der Katholische Familienverband sehe es auch als seine Aufgabe, "Familien dazu zu bewegen, sich selber mit uns um ihre Anliegen zu kümmern", so Trendl und Grubner.
Dass Österreich "Weltmeister bei Familienleistungen" sein soll, ist aus der Sicht der Familienverbands "eine Mär, die sich hartnäckig hält". Laut einer Studie der OECD aus dem Jahr 2011 liege Österreich bei Maßnahmen der Familienförderung lediglich an 14. Stelle: Bei den Direktleistungen liege Österreich gut, hinsichtlich der Infrastruktur "noch gut", die steuerliche Berücksichtigung sei jedoch "nicht existent", berufen sich Trendl und Grubner auf den Befund der OECD-Studie.
"Widerspricht klar dem Gleichheitsgrundsatz"
Das österreichische Steuerrecht nehme - im Unterschied zu den meisten europäischen Ländern - kaum Rücksicht darauf, wie viele Personen von einem Einkommen leben müssen. "Steuerlich ist es in Österreich relativ egal, ob jemand für Kinder zu sorgen hat oder nicht", kritisierte der KFÖ. "Dies widerspricht klar dem Gleichheitsgrundsatz."
Konkret schlugen die Familienverbandsvertreter eine deutliche Erhöhung des Kinderfreibetrags vor; die derzeitige Höhe von 220 Euro pro Kind ergebe nur eine "Mini-Steuerentlastung". Die Abschaffung des Alleinverdienerabsetzbetrags wäre "ein klares Foul an Mehrkindfamilien und allen Familien, die sich selber um ihre Kinder kümmern". Die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten solle bis zum 14. Lebensjahr verlängert und bei der Arbeitnehmerveranlagung automatisch berücksichtigt werden. Und weiter: Die Negativsteuer bei niedrigem Einkommen solle bei Eltern auch für jedes Kind erfolgen.
Quelle: kathpress